Die heutigen Schlagwörter! Endlich DRG! Was meinen Sie? Die Sonne scheint in Ihre Zukunft!
Ich zeige Ihnen, wie die Tarife zu ermitteln sind. Ich analysiere Ihre DRG und Baserate. Wissen Sie, welche Abrechnungsart am Sinnvollsten ist? Ich berechne und zeige Ihnen die effizienteste und günstigste Variante auf.
Was bedeuten DRG und Tarife?
Diagnosis Related Groups (kurz DRG, deutsch Diagnosebezogene Fallgruppen) bezeichnen ein ökonomisch-medizinisches Klassifikationssystem, mit dem Leistungen an Patienten anhand der Haupt- und Nebendiagnosen für den einzelnen Behandlungsfall und der fallbezogen durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen klassifiziert werden. Jede Neuaufnahme eines Patienten im Krankenhaus, Rehabilitation und Pflege definiert jeweils einen neuen Fall, der die weitere Behandlung kennzeichnet. Die festgestellten DRG mit Haupt- und Nebenklassen werden vom Leistungsträger zum Kostenträger als Abrechnungsgrundlage gemeldet. DRG werden seit Mitte der 80er Jahre in verschiedenen Ländern zur Finanzierung oder zur Abrechnung von Krankenhausbehandlungen verwendet.
Auch unser Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht die schweizweite, tarifwirksame Einführung per 1. Januar 2012 vor:
Artikel 49 KVG Abs. 1 besagt: „(….) Die Spitaltarife orientieren sich an der Entschädigung jener Spitäler, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen“.
Vorab kann festgehalten werden, dass die Tarifbildung stets aus einem Vergleich resultiert oder einem Vergleich standhalten muss. Der Tarif darf somit eine gewisse Schwelle nicht überschreiten. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, diese Schwelle zu definieren und überlässt diese Frage den Tarifpartnern und Genehmigungs- bzw. Festsetzungsbehörden.
Seit ein paar Jahren ist santésuisse dazu übergegangen, die Tarifbildung in diesem Sinne zu etablieren und führt regelmässig Benchmarkings durch.
Damit ein DRG und die Tarife festgelegt werden können, müssen die Partner z.B. Spital aber, sowohl die Praxis als auch die Beratungsstelle, seine Kosten kennen. Dasselbe gilt für die Gegenseite, der Versicherer. Somit kann auf Augenhöhe ein Preis wie z.B. den Taxpunktwert oder die Baserate berechnet und festgelegt werden. Damit die Kosten berechnet werden können, muss ein Finanzwesen und eine gut ausgebaute Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung vorhanden sein.
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